Biozidverordnung Schwimmbadsalz geändert
Vorsicht: Aufgrund der geänderten europäischen Vorschriften für Biozide sollten Sie genau darauf achten, welche Art von Schwimmbad-Salz Sie verwenden. Von nun an ist nur noch Salz mit einer Notifizierungsnummer erlaubt (was bedeutet, dass es von der belgischen Regierung offiziell zugelassen wurde). Die neue Biozid-Richtlinie gilt auch für Schwimmbadsalz, das zur Herstellung von Chlor in situ verwendet wird.
Inhaltsverzeichnis
Was sind Biozide?
In Europa gibt es schon länger als heute strenge Vorschriften für Biozide. Biozide sind Produkte, die Schadorganismen beseitigen sollen und hauptsächlich für den Hausgebrauch bestimmt sind: Insektenschutzmittel, Algizide, Mäusegift, Desinfektionsmittel, Fungizide, … Alles Produkte, die zur Kategorie der Biozide gehören.
Bis vor kurzem waren die Vorschriften für „Vorprodukte“ – Produkte, die als Rohmaterial für andere Produkte verwendet werden – recht vage. Das hat sich jetzt geändert. Seit 2014 fällt auch Schwimmbadsalz, das zur Herstellung von Chlor an Ort und Stelle verwendet wird, unter die Biozid-Richtlinie 528/2012.
Neue europäische Norm
Vor kurzem wurde eine neue Norm für die Behandlung von Schwimmbadwasser mit einem Elektrochlorinator eingeführt. Diese Norm (EN 16401) legt fest, welche Anforderungen das Schwimmbadsalz in Bezug auf Zusammensetzung, Reinheit, Feuchtigkeitsgehalt und Verpackung erfüllen muss.
Für Schwimmbadanwendungen kann Salz, das mit einem Antibackmittel (E536 oder E535) angereichert wurde – wie Siedesalz – nicht mehr verwendet werden.